Kronkolonie
eng ans Mutterland gebundene Kolonie
Eine Kronkolonie ist eine von einem Gouverneur kontrollierte koloniale Region, in der Gesetzgebung von einer Kolonialmacht getätigt worden ist.[1] Der Begriff „Kronkolonie“ unterstreicht die enge Bindung einer Kolonie an die jeweilige Kolonialmacht. Im Gegensatz dazu stehen die Besitzungen, die entweder einem hohen Selbstverwaltungsstatus unterliegen oder die direkt von einer Handelskompanie bzw. Kolonialgesellschaft verwaltet wurden.
Beispiele Bearbeiten
Der Begriff findet sich bei folgenden heutigen und ehemaligen Kolonialmächten und mit folgenden Beispielen:
Frankreich Bearbeiten
Deutsches Reich Bearbeiten
- als Kronschutzgebiete gegründet:
- Deutsch-Samoa
- Deutsch-Westafrika (Kamerun und Togo)
- Kiautschou (Pachtgebiet)
- anfangs Gesellschafts- später Kronschutzgebiete:
Vereinigtes Königreich Bearbeiten
Siehe auch Bearbeiten
Weblinks Bearbeiten
Wiktionary: Kronkolonie – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Einzelnachweise Bearbeiten
- ↑ Kronkolonie – Schreibung, Definition, Bedeutung, Beispiele. In: DWDS.de. Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache, abgerufen am 14. März 2024.