Als Konstitutionelle Armee wird allgemein jede auf Grundlage der Verfassung (Konstitution) eines Staates gebildete, reguläre Armee bezeichnet. Sie ist damit das Gegenstück sowohl zu allein dem Monarchen unterstellten Streitkräften (Kampf für oder gegen konstitutionelle Monarchie) als auch zu irregulären Rebellenarmeen oder Privatmilizen.

Beispiele Bearbeiten

Speziell für einige ausgewählte Armeen in der Geschichte wurde der Begriff verwendet.

Siehe auch Bearbeiten