Konsens

Dieser Artikel erläutert die Bedeutung des Begriffs im Sinne von Übereinstimmung; zu anderen Bedeutungen siehe Konsens (Begriffsklärung).

Der Konsens (Betonung auf der zweiten Silbe) bedeutet die Übereinstimmung von Menschen – meist innerhalb eines sozialen Systems – hinsichtlich einer beschreibbaren Thematik ohne verdeckten oder offenen Widerspruch.

Etymologie

Das Wort Konsens wurde in der Kanzleisprache im 15. Jahrhundert vom lat. consensus im Sinne von Übereinstimmung, Zustimmung entlehnt. Consensus gehört zu lat. con-sentire, das zusammenstimmen, übereinstimmen, zustimmen bedeutet.[1] Den Titel Consensus tragen jene historischen Urkunden und Schriften, in denen eine erzielte Übereinstimmung bei dogmatischen Streitigkeiten dokumentiert ist.

Konsens in der politischen Theorie

In der politischen Theorie ist der Konsens ein zentrales Thema der Identitätstheorie: Sie meint Vorstellungen, die Dissens und Vielfalt in einer Gesellschaft als störend beschreiben. Solche Vorstellungen finden sich u. a. bei Platon, Jean-Jacques Rousseau („volonté générale“), Karl Marx oder Carl Schmitt. Demgegenüber steht die Pluralismustheorie − z. B. Ernst Fraenkel und Hannah Arendt − mit ihren Vorläufern von Aristoteles über John Locke („agree to disagree“) bis hin z. B. zu Immanuel Kant.

Mit der Gefahr eines Missbrauchs des Konsensverfahrens zur politischen Manipulation hat sich insbesondere Karl Popper in seinem Werk Die offene Gesellschaft und ihre Feinde auseinandergesetzt. Max Scheler sieht dagegen Gefühlsansteckung (unbewusst wirkende Übertragung von Sinn- und Wissensinhalten) als Ursache für die Entstehung eines Konsenses.[2]

Konsens im Rechtssystem

Der Konsens existiert als Gegenpart zum Dissens im Vertragsrecht. Damit ist die Übereinstimmung der Willenserklärungen beider Vertragspartner über die Punkte des Vertrages gemeint. Es besteht daher keine Problematik bei Entstehung als auch bei der Auslegung, wodurch der Vertrag rechtskräftig zustande gekommen ist. Da beim Konsens keine Probleme vorhanden sind, ist er nicht explizit im Bürgerlichen Gesetzbuch im Sinne einer Legaldefinition geregelt: Der Konsens wird als ein Normalzustand im Vertragsrecht angenommen.

Konsens in der technischen Normung

Konsens wird in der Normung definiert als „allgemeine Zustimmung, die durch das Fehlen aufrechterhaltenen Widerspruches gegen wesentliche Inhalte seitens irgendeines wichtigen Anteils der betroffenen Interessen und durch ein Verfahren gekennzeichnet ist, das versucht die Gesichtspunkte aller betroffenen Parteien zu berücksichtigen und alle Gegenargumente auszuräumen.“ (DIN EN 45020 Normung und damit zusammenhängende Tätigkeiten Allgemeine Begriffe)

Konsens als Ziel bei Gruppenentscheidungen

Um in einer Gruppe einen Konsens erreichen zu können, müssen alle Personen die Gelegenheit haben, ihren Widerspruch gegen die Entscheidung zu äußern. Das bedeutet noch nicht gleichzeitig eine erkennbar hohe Zufriedenheit der Beteiligten mit der Entscheidung: Zufriedenheit und Zustimmung sind nicht nur Zeichen fehlenden Widerstands, sondern völlig unterschiedlich geartete psychische Qualitäten. Selbst in einer Einzelperson können Zustimmung und Ablehnung für eine Alternative gleichzeitig vorhanden sein: Die Person kann durchaus ambivalent empfinden. Aus einem geringen oder nicht vorhandenen Widerstand auf eventuelle Zustimmung – oder umgekehrt – zu schließen, ist nicht möglich.

Dementsprechend wird bei Entscheidungen nach dem Konsensprinzip die Position der einzelnen Gruppenmitglieder zumeist noch genauer abgestuft und erfasst:

Inwieweit die einzelnen Gruppenmitglieder ihre Motive authentisch vertreten, kann von außen nur unzureichend beurteilt werden. Fehlende Aufrichtigkeit ist mit einem rudimentären Konsensbegriff durchaus vereinbar. Soll bei den Gruppenmitgliedern hinsichtlich der in Frage stehenden Thematik Aufrichtigkeit vorausgesetzt werden, dann ist dies eine Übereinstimmung, die zuvor ebenfalls im Konsens gefunden werden kann.

Entscheidungsmethoden

Methoden der Gleichbehandlung

Methoden der Gewichtung

Dabei geht es zumeist weniger um Inhalte als um den Erhalt bzw. die Verschiebung der Gewichtungen unter den Beteiligten. Dies spiegelt sich dann auch oft unter den Resultaten:

Siehe auch

Literatur

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Konsens – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Herkunftswörterbuch: Lemma Konsens. Duden, Mannheim 2006.
  2. Max Scheler: 2.Axiom der Wissenssoziologe. Nach: Wolfhart Henckmann: Max Scheler. 1998, S. 186