Kategorie:Kulturgut von nationaler Bedeutung im Kanton Aargau

In die Kategorie Kulturgut von nationaler Bedeutung im Kanton Aargau gehören alle Kulturgüter der Kategorie A gemäss der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten und dem Bundesgesetz vom 6. Oktober 1966 über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten[1], sowie der Verordnung vom 17. Oktober 1984 über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten[2]. Das schweizerische Inventar der nationalen Kulturgüter erschien zuletzt 2009.[3] Die Kulturgüterschutzverordnung sieht neben den Kategorien AA (international) und A (national) auch Inventare der Kategorien B (Kulturgut von regionaler Bedeutung in der Schweiz) und C (Kulturgut von lokaler Bedeutung in der Schweiz) vor.

Die Bezeichnung Kulturgut von nationaler Bedeutung im Kanton Aargau ist nicht mit „Bundesschutz“ oder „eidg. Denkmalschutz“ gleichzusetzen. Ein „Bundesschutz“ existiert nicht. Kulturgüter von nationaler Bedeutung können gemäss der Verordnung vom 16. Januar 1991 über den Natur- und Heimatschutz durch den Bund (Bundesamt für Kultur) im Einzelfall finanziell unterstützt werden.[4]

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. KGSG
  2. KGSV
  3. KGS-Inventar A (2009)
  4. NHV, Art. 5–6. Weitere Angaben hier.

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