Import
Import (lat. in „in... hinein “ und portare „tragen, bringen“: „hineintragen, einführen“) ist im internationalen Handel die Bezeichnung für die Einfuhr von Waren und Dienstleistungen von Wirtschaftseinheiten, die ihren ständigen Sitz außerhalb des jeweiligen Landes haben.[1] Das Gegenteil von Import ist der Export. Der Export saldiert sich mit dem Import je nach Überschuss zum Nettoimport oder Nettoexport.
Bei der Berechnung des Imports in Deutschland geht das Statistische Bundesamt von Statistiken des Generalhandels aus. Die Importzahlen umfassen Fracht- und Versicherungskosten CIF. Die deutsche Bundesbank ergänzt den Außenhandelssaldo um den Saldo der Primäreinkommen, die Ergänzungen zum Warenhandel und den Saldo der laufenden Übertragungen zur Leistungsbilanz.
Importregelungen
Deutschland
Für bestimmte Güter sind Importgenehmigungen einzuholen, da einzelne Warenkategorien Mengenbeschränkungen (Einfuhrkontingente) aufgrund internationaler Handelsabkommen unterliegen. In Deutschland benötigt man beispielsweise zur Einfuhr folgender Güter eine Genehmigung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA):
- Stahl und Eisen
- Schuhe aus Vietnam
- Textilien und Bekleidungswaren
- Keramik und Porzellan aus der Volksrepublik China
Zur Ausgestaltung der Handelsverträge hinsichtlich Kostenübernahme für Transport, Verpackung, Versicherung und den Gefahrenübergang am Kaufgegenstand werden meist die von der Internationalen Handelskammer (ICC) in Paris seit 1936 veröffentlichten Incoterms (Aktuelle Fassung von 2010) als standardisierte Vertragsklauseln angewandt.
Der Importeur hat bei der Einfuhr in das Wirtschaftsgebiet der Europäischen Union für die Entrichtung der fälligen Zölle und Einfuhrumsatzsteuer Sorge zu tragen.
Zur Absicherung der Abwicklung können Dienstleistungen von Banken in Anspruch genommen werden. Hierzu zählen Dokumenteninkassi oder auch Akkreditive.
Schweiz
Als Nicht-EU-Land erhebt die Schweiz Zölle auch auf Waren der angrenzenden EU-Länder. Verschiedene Waren, beispielsweise landwirtschaftliche Produkte dürfen nur in Kontingenten eingeführt werden oder unterliegen anderen Beschränkungen, beispielsweise Kriegswaffen oder Medikamente. In diesen Fällen ist häufig eine Einfuhrbewilligung erforderlich, die von verschiedenen Schweizer Behörden ausgestellt werden können.
Internationaler Vergleich
In der Abbildung sind für die Länder der Triade, also die drei größten Volkswirtschaften der Welt, die Exporte im Verhältnis zum jeweiligen BIP dargestellt, außerdem der Nettoexport im Verhältnis zum BIP. Die Importquoten sind auch im Bild versteckt als Differenz zwischen Exportquote und Nettoexportquote. Steigende Export- und Importquoten sind ein Hinweis auf zunehmende internationale Verflechtung des Welthandels im Zuge der Globalisierung.
Weblinks
- Incoterms
- Wichtige VGR-Zusammenhänge vom StBA erklärt
- Grafik: Anteile am Weltwarenimport, aus: Zahlen und Fakten: Globalisierung, Bundeszentrale für politische Bildung/bpb
- Interaktive dreidimensionale Grafik: Import, aus Zahlen und Fakten 3D, Bundeszentrale für politische Bildung/bpb
Einzelnachweise
- ↑ Lequiller, F; Blades, D.: Understanding National Accounts. Paris: OECD 2006, pp. 139-143 Onlinezugriff OECD
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