Hoheitszeichen

Symbol eines Staates, einer Kommune oder einer Organisation

Ein Hoheitszeichen (auch Hoheitsemblem, Hoheitssymbol oder Emblem) ist eine Insigne (Gegenstand oder Symbol), die die Staatshoheit repräsentiert, und durch den Staat zu diesem Zweck gesetzmäßig festgelegt wurde. Zu den staatlichen Hoheitszeichen gehören als Staatssymbole die Nationalflagge, das Staatswappen und die Nationalhymne. Weil die Staatshoheit durch den Bund (Gesamtstaat), die Gliedstaaten und die Kommunen in Gestalt der staatlichen und kommunalen Behörden und Organe ausgeübt wird, ist der Gebrauch der Hoheitszeichen gewöhnlich letzteren vorbehalten. In Deutschland sind davon nur die Nationalflagge und die Nationalhymne ausgenommen.

Hoheitszeichen der sri-lankischen Polizei

Formen und Funktionen von Hoheitszeichen Bearbeiten

Ein Hoheitszeichen wird zumeist durch Fahnen, Flaggen, Wappen, Abzeichen (z. B. Ärmelwappen) und Dienstsiegel verkörpert.

Hoheitszeichen sind Mittel der staatlichen Selbstdarstellung und nationalen Identifikation. Sie kennzeichnen und repräsentieren den entsprechenden Staat und seine durch Gesetze legitimierte öffentliche Gewalt. Sie deklarieren in der Regel das Objekt oder Subjekt, auf das sie sich beziehen oder auf dem sie angebracht sind, zur rechtlichen Angelegenheit, zum Eigentum bzw. zum Amts- oder Funktionsträger des jeweiligen Staates.

Hoheitszeichen auf militärischen Luftfahrzeugen heißen Flugzeugkokarde (selten auch Flugzeugabzeichen). Sie sind in der Regel in den Nationalfarben des jeweiligen Staates gehalten. In der englischen Sprache heißen sie Roundel.

In der Schweiz wird der Ländercode in Luftfahrzeugkennzeichen als Hoheitszeichen bezeichnet.

Regelungen in einzelnen Ländern Bearbeiten

Deutschland Bearbeiten

Verfassungsrechtlich sind in Deutschland auf Bundesebene nur die Farben der Flagge geregelt (Art. 22 Abs. 2 GG). Die Ausgestaltung der National- und der Dienstflaggen und der weiteren Bundessymbole regeln Anordnungen des Bundespräsidenten.

In der Bundesrepublik Deutschland kann die öffentliche Verunglimpfung von Hoheitszeichen gemäß § 90a Abs. 1 Nr. 2 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. Ebenfalls sind die unbefugte Nutzung, die böswillige Entfernung und der Missbrauch eines Hoheitszeichens strafbar oder ordnungswidrig. Die wirtschaftliche Benutzung von Hoheitszeichen als Marke ist laut § 8 Markengesetz unzulässig. § 104 StGB schützt ausländische Hoheitszeichen strafrechtlich gegen Beschädigung und Verunglimpfung.

Österreich Bearbeiten

In der Republik Österreich kann die öffentliche Verunglimpfung von Hoheitszeichen gemäß § 248 Abs. 2 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem halben Jahr geahndet werden.[1] Ebenfalls sind die unbefugte Nutzung und der Missbrauch eines Hoheitszeichens strafbar. Das Herabwürdigen fremder Symbole wird nach § 317 StGB verfolgt.

Vereinigte Staaten Bearbeiten

In den USA hingegen wurde das Verbrennen der Fahne vom Supreme Court als geschützte Meinungsfreiheit mehrfach gegen Kriminalisierungsversuche des US-Kongresses verteidigt.

Siehe auch Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. § 248 StGB, Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts Österreich, aufgerufen am 2. Februar 2014.

Weblinks Bearbeiten

Commons: Hoheitszeichen – Album mit Bildern
Wiktionary: Hoheitszeichen – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen