GxP bezeichnet zusammenfassend alle Richtlinien für „gute Arbeitspraxis“, welche insbesondere in der Medizin, der Pharmazie und der pharmazeutischen Chemie Bedeutung haben. Das „G“ steht für „Gut(e)“ und das „P“ für „Praxis“, das „x“ in der Mitte wird durch die jeweilige Abkürzung für den spezifischen Anwendungsbereich ersetzt.

Zu den GxP gehören unter anderem:

Solche Richtlinien werden zum Beispiel von der europäischen (Europäischen Arzneimittelagentur) und amerikanischen (Food and Drug Administration, FDA) Gesundheitsbehörde festgelegt. In Deutschland sind die Überwachungsbehörden der Länder für die Überwachung der Richtlinieneinhaltung zuständig.