Frieden zu Basel

Friedensvertrag im Schwabenkrieg von 1499

Der Friede zu Basel vom 22. September 1499 zwischen dem römisch-deutschen König Maximilian von Habsburg als Landesherr von Vorderösterreich und Tirol und dem Schwäbischen Bund mit Bischof Heinrich von Chur, den zehn Orten der Eidgenossenschaft und den Drei Bünden beendete den Schwabenkrieg von Februar bis September 1499.

König Maximilian I. von Albrecht Dürer

Nach der entscheidenden Niederlage der Truppen des Schwäbischen Bundes in der Schlacht bei Dornach am 22. Juli kamen die Friedensverhandlungen zwischen König Maximilian und den Eidgenossen in Gang. Noch Anfang August war eine Einigung in Schaffhausen an den wiederholten Forderungen Maximilians, die Eidgenossen müssten sich den Beschlüssen des Wormser Reichstags von 1495 unterziehen, gescheitert. Am 15. August 1499 begannen neue Verhandlungen in der Reichsstadt Basel unter der Vermittlung des mailändischen Gesandten Galeazzo Visconti. Der Herzog von Mailand, Ludovico Sforza, war an einer schnellen Schlichtung interessiert, da er wegen seines Konfliktes mit Frankreich dringend Schweizer Söldner werben wollte. Die Gesandten des römisch-deutschen Königs Maximilian zeigten sich zuerst sehr hartnäckig und die Verhandlungen mussten sogar einmal unterbrochen werden. Während dieser Zeit herrschte sogar in der Umgebung der Stadt kriegerische Unruhe, weil Freischaren, die auf eigene Faust Krieg führten, umherzogen und die Bewohner belästigten. In der Stadt lief auch das Gerücht um, die Eidgenossen rüsteten zu neuem Kampf.

Schließlich wurde am 22. September 1499 der Frieden zu Basel besiegelt. Demnach wurden von beiden Seiten neun Beschlüsse gefasst (Auswahl):

  • Der Schaden wird gegenseitig aufgehoben, die eroberten Landschaften, Städte und Dörfer zurückgegeben, deren Bewohner nicht bestraft, wenn sie dem Gegner gehuldigt hatten, sowie die Gefangenen gegen Schwur der Urfehde und das Kostgeld freigelassen.
  • Acht der zehn Gerichte im Prättigau und Schanfigg müssen Habsburg huldigen, dürfen aber wegen des Aufruhrs während des Schwabenkriegs nicht bestraft werden. Ihre Mitgliedschaft im Zehngerichtebund und ihr Bündnis mit der Eidgenossenschaft bleiben bestehen.
  • Das Landgericht im Thurgau, das bisher als Pfandschaft des Reiches der Stadt Konstanz gehört hatte, geht an die Eidgenossenschaft über.
  • Die Reichsacht und alle Beschlüsse und Prozesse des Reiches gegen die Eidgenossenschaft und ihre Verbündeten werden aufgehoben.
  • Der rechtliche und territoriale Status quo ante werden wiederhergestellt.

In der älteren Geschichtsschreibung wurde der Frieden von Basel als ein entscheidender Schritt zur Unabhängigkeit der Eidgenossenschaft vom Reich angesehen. Die Eidgenossen haben aber nach dem Krieg ausdrücklich gebeten, dass ihr Anschluss am Reich aufrechterhalten bzw. wiederhergestellt würde, obwohl nun befreit von Steuern sowie Gerichtsobersicht seitens des Reichs.[1] Unabhängig vom Reich wurde die Eidgenossenschaft erst im Westfälischen Frieden von 1648. Als konkrete Folge des Friedens zu Basel schlossen sich 1501 Basel und Schaffhausen dem Eidgenössischen Bund an, der sich zu den Dreizehn Alten Orten weiterentwickelte.

Siehe auch Bearbeiten

Weblinks Bearbeiten

  • Der Friede von Basel. 22. September 1499. verfassungsgeschichte.ch (Volltext als pdf, nach: WILHELM OECHSLI, Quellenbuch zur Schweizergeschichte. Für Haus und Schule, 2. Aufl. Zürich 1901, S. 327–331.)

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Vgl. Claudius Sieber-Lehmann: Basel, Frieden von (1499). In: Historisches Lexikon der Schweiz.