Eindeutschung

Angleichung der Schreibung von Fremdwörtern an die deutsche Laut-Buchstaben-Zuordnung

Unter einer Eindeutschung – auch (das) Eindeutschen sowie (die) Germanisierung und (das) Germanisieren genannt – versteht man die Angleichung der Schreibung von Fremdwörtern an die deutsche Laut-Buchstaben-Zuordnung.[1][2][3] Unter Verdeutschung hingegen versteht man die Ermittlung deutscher Entsprechungen für Fremdwörter.

Bei Orts- und Familiennamen ist die Eindeutschung ein diachronischer Prozess, bei dem das Fremdwort durch Wegfall, Modifizierung oder Hinzufügen von Lauten den deutschen Silben und Morphemen angepasst wird.

Beispiele für erfolgte Eindeutschungen Bearbeiten

Allerdings finden sich auch Beispiele für gegenläufige Tendenzen bzw. nicht durchgesetzte Eindeutschungen. So wurden die folgenden Eindeutschungen von der Dudenredaktion oder dem Rechtschreibrat wieder zurückgenommen:

Ortsnamen Bearbeiten

Die Siedlungsaktivitäten deutscher Siedler waren von der Eindeutschung bereits bestehender Flur- und Ortsnamen begleitet. Die Ausgangwörter lassen sich auf folgende vier Sprachfamilien aufteilen:[4][5]

Slawisch Bearbeiten

Romanisch Bearbeiten

meist vulgärlateinisch oder rätoromanisch

Germanisch Bearbeiten

eine nicht als Derivat des (Vor)althochdeutschen zu kategorisierende Sprache

Vorrömisch Bearbeiten

meist keltisch oder rätisch

Exonym Bearbeiten

Daneben gibt es noch eingedeutschte Namen von Orten, die nie eine autochthone deutschsprachige Bevölkerung hatten, wie etwa

Aufgrund von deren überregionaler Bedeutung wurden sie aber dennoch eingedeutscht.

Familiennamen Bearbeiten

Bei Familiennamen ist der Prozess schwieriger greifbar. Je früher der Träger des Namens in den deutschsprachigen Raum eingetreten ist, desto stärker zeigt sich die Eindeutschung. Hier spielen auch persönliche Faktoren wie Literalität und Mundart eine Rolle. Es gelten in etwa dieselben Kategorien wie bei den Ortsnamen, ergänzt durch altpreußisch, lettisch und litauisch.[6]

In der Zeit des Humanismus kamen antike Sprachen in Mode, sodass es den umgekehrten Prozess gab (siehe Latinisierung der Personennamen).

Rechtliche Möglichkeiten zur Eindeutschung von Namen Bearbeiten

Standesamtliche Ebene Bearbeiten

In Deutschland bietet seit 2007 der Art. 47 EGBGB Personen, die die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten haben, die Möglichkeit, ihre Namen einzudeutschen bzw., wie der juristische Fachbegriff lautet, „anzugleichen“. Damit soll der Umgang im allgemeinen Geschäftsgebaren (z. B. Katalogbestellungen) sowie die Integration erleichtert werden. Die Möglichkeiten sind dabei in zwei Fallgruppen zu unterscheiden, eine formelle und eine materielle. Formal soll ermöglicht werden, Strukturen fremden Namensrechts wie Vatersnamen und Namensketten aufzulösen und in das grundsätzliche Prinzip von Vor- und Nachname einzubinden. Die materiellen Möglichkeiten lassen inhaltliche Veränderungen zu. So können Vornamen wie Aleksandr und Krystyna zu Alexander und Christina, Nachnamen wie Šmok oder Heydebrekt zu Schmock oder Heidebrecht angeglichen werden. Auch die Annahme eines ausschließlich deutschen Vornamens oder eines ergänzenden deutschen Vornamens ist möglich.

Öffentlich-Rechtliche Ebene Bearbeiten

Kann eine gewünschte oder als notwendig erachtete Änderung über das Standesamt nicht erreicht werden, besteht noch die Möglichkeit einer Eindeutschung nach den Vorschriften des Namensänderungsgesetzes. Im Punkt 37.2 der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift werden weitere Tatbestände zur Änderung genannt.

Weblinks Bearbeiten

Wiktionary: Eindeutschung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: eindeutschen – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelbelege Bearbeiten

  1. Eindeutschung, eindeutschenDuden, Bibliographisches Institut, 2019; im erstgenannten Eintrag mit Verweis auf den Zweitgenannten und im zweitgenannten Eintrag u. a. auch mit „der deutschen Sprache angleichen, anpassen“
  2. Eindeutschung, eindeutschenDWDS, 2020; im erstgenannten Eintrag mit Verweis auf den Zweitgenannten und im zweitgenannten Eintrag, zur Bedeutung, u. a. auch mit „etw. deutsch machen“ sowie, in der dortigen Synonymgruppe, mit „germanisieren“, „ins Deutsche übersetzen“ und „verdeutschen“
  3. eindeutschen, germanisierenWissen.de, abgerufen am 2. Februar 2020
  4. Ines Bose, Ursula Hirschfeld, Baldur Neuber, Eberhard Stock: Einführung in die Sprechwissenschaft: Phonetik, Rhetorik, Sprechkunst. Narr Francke Attempto Verlag, 2016, ISBN 3-8233-7992-5.
  5. Christian Zschieschang: "Das Land tuget gar nichts": Slaven und Deutsche zwischen Elbe und Dübener Heide aus namenkundlicher Sicht. Leipziger Universitätsverlag, Leipzig 2004, ISBN 3-937209-58-1.
  6. Konrad Kunze: DTV-Atlas Namenkunde: Vor- und Familiennamen im deutschen Sprachgebiet. Deutscher Taschenbuch Verlag, 2004, ISBN 3-423-03266-9.