Die österreichische Bundesregierung Figl III, unveränderte Fortsetzung der ÖVP-SPÖ-Koalition, wurde von Bundespräsident Theodor Körner auf Vorschlag von Bundeskanzler Leopold Figl ohne vorherige Neuwahlen am 28. Oktober 1952 ernannt und amtierte bis zum 25. Februar 1953. Sie wurde an diesem Tag vom Bundespräsidenten bis zur Ernennung der nächsten Regierung mit der Fortführung der Geschäfte betraut. Die Fortführung endete am 2. April 1953.

Notwendig geworden war die Ernennung am 28. Oktober 1952 durch einen Budgetstreit der beiden Parteien. Die Verfassung zwang die Regierung in diesem Fall zum Rücktritt. Körner nahm die Demission an, beauftragte Figl aber sofort mit der Neubildung einer Regierung und dieser schlug eine Wiederbetrauung in unveränderter Zusammensetzung vor.[1] Am gleichen Tag empfahl Figl dem Nationalrat, sich aufzulösen und baldige Neuwahlen anzustreben. Ein entsprechender Beschluss wurde vom Nationalrat am 30. Oktober 1952 getroffen, die Nationalratswahl für den 22. Februar 1953 angesetzt.[2] Der Bundesregierung Figl III war somit per se eine kurze Amtszeit gesetzt.

Bundesminister (für) Amtsinhaber Partei Staatssekretär
Bundeskanzleramt Bundeskanzler Leopold Figl
Vizekanzler: Adolf Schärf (ohne Portefeuille)
Bundesminister (für auswärtige Angelegenheiten) Karl Gruber
ÖVP
SPÖ
ÖVP
Inneres Oskar Helmer SPÖ Ferdinand Graf (ÖVP)
Andreas Korp (SPÖ)
Justiz Josef Gerö SPÖ-nahe
Unterricht Ernst Kolb ÖVP
Soziale Verwaltung Karl Maisel SPÖ
Finanzen Reinhard Kamitz ÖVP
Land- und Forstwirtschaft Franz Thoma ÖVP
Handel und Wiederaufbau Josef C. Böck-Greissau ÖVP Fritz Bock (ÖVP)
Verkehr und verstaatlichte Betriebe Karl Waldbrunner SPÖ Vinzenz Übeleis (SPÖ)

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. 100. Sitzung NR VI. GP - Stenographisches Protokoll. (PDF) S. 2, abgerufen am 7. Dezember 2021.
  2. Stenographisches Protokoll 101. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich, VI. Gesetzgebungsperiode, Donnerstag, 30. Oktober 1952. (PDF) Abgerufen am 7. Dezember 2021.