Beschränkter Borel-Funktionalkalkül

Der beschränkte Borel-Funktionalkalkül ist ein Hilfsmittel zur Untersuchung von Von-Neumann-Algebren.

Dieser Funktionalkalkül ist eine Erweiterung des aus der Theorie der C*-Algebren bekannten stetigen Funktionalkalküls auf beschränkte Borel-Funktionen. Diese Erweiterung des Funktionalkalküls ist in allgemeinen C*-Algebren nicht möglich, man muss sich dafür auf die kleinere Klasse der Von-Neumann-Algebren einschränken.

Konstruktion Bearbeiten

Betrachtet man eine beschränkte, monoton wachsende Folge   stetiger reellwertiger Funktionen, die auf dem Spektrum eines normalen Elementes   einer Von-Neumann-Algebra   (  Hilbertraum) definiert sind, so ist der punktweise Limes   im Allgemeinen nicht wieder stetig. In   ist die Folge  , wobei   mit dem stetigen Funktionalkalkül gebildet ist, eine beschränkte und monoton wachsende (zur Anordnung siehe Positiver Operator) Folge von selbstadjungierten Operatoren, von der man zeigen kann, dass sie in der starken Operatortopologie konvergiert. Da Von-Neumann-Algebren genau die in der starken Operatortopologie abgeschlossenen Unter-C*-Algebren von   mit Einselement sind, liegt dieser Grenzwert wieder in  .

Ist   eine weitere Folge stetiger reellwertiger Funktionen auf  , die punktweise monoton gegen   konvergiert, so kann man zeigen, dass die Grenzwerte von   und   übereinstimmen. Daher liegt es nahe, diesen Grenzwert mit   zu bezeichnen.

Ist die Grenzfunktion   sogar stetig, so liegt nach dem Satz von Dini gleichmäßige Konvergenz vor, und man erkennt, dass die gerade getroffene Festlegung mit dem stetigen Funktionalkalkül verträglich ist. Eine Fortführung dieser Ideen führt zum sogenannten beschränkten Borel-Funktionalkalkül (oder kurz Borelkalkül).

Der beschränkte Borelkalkül Bearbeiten

Ist   ein normales Element einer Von-Neumann-Algebra   und bezeichnet   die Algebra der auf   definierten Borelfunktionen, so gilt:

  • Es gibt genau einen *-Homomorphismus   mit  ,   und folgender Stetigkeitseigenschaft: Konvergiert die Folge   reellwertiger Funktionen punktweise monoton gegen   in  , so ist   das Supremum von   in der Von-Neumann-Algebra  .

Man verwendet die suggestive Schreibweise  . Folgendes kann gezeigt werden:

  • Es gelten die Formeln  ,   für alle  .
  • Für jedes   gilt  .
  • Ist   und  , so gilt  .
  •   für alle  .
  • Die Einschränkung auf die Algebra stetiger Funktionen ist der stetige Funktionalkalkül.

Ein spektraler Abbildungssatz kann nicht gelten, da das Bild des Spektrums unter einer Borelfunktion im Allgemeinen nicht wieder kompakt ist.

Dieser Funktionalkalkül beschränkter Borelfunktionen ist eng mit dem Spektralsatz verbunden. Ist etwa   selbstadjungiert, so ist   die zugehörige Spektralschar, wobei   die charakteristische Funktion bezeichnet.

Anwendungen Bearbeiten

Als Anwendung sei nur erwähnt, dass dieser Funktionalkalkül zur Konstruktion sehr vieler Projektionen in Von-Neumann-Algebren führt. Ist   eine Borelmenge und bezeichnet   die zugehörige charakteristische Funktion, so gilt  . Daher ist  , das heißt   ist eine Orthogonalprojektion in  .

Da stetige Funktionen gleichmäßig durch einfache Funktionen approximiert werden können, sieht man mit Hilfe des Funktionalkalküls, dass jedes Element einer Von-Neumann-Algebra ein Normlimes von Linearkombinationen von Orthogonalprojektionen aus   ist. In diesem Sinne gibt es in Von-Neumann-Algebren also sehr viele Projektionen. Dadurch unterscheidet sich die Von-Neumann-Theorie erheblich von der Theorie der C*-Algebren. Die C*-Algebra   der stetigen Funktionen auf dem Intervall [0,1] hat als einzige Projektionen die 0- und die 1-Funktion, und damit so wenig Projektionen wie möglich.

Diese Reichhaltigkeit an Projektionen ist einer der wesentlichen Ausgangspunkte der Theorie der Von-Neumann-Algebren, so werden die Faktoren beispielsweise nach der Struktur ihrer Projektionsverbände klassifiziert.

Literatur Bearbeiten