Asma al-Assad

syrische Ehefrau Baschar al-Assads (Präsident Syriens)

Asma al-Assad (arabisch أسماء الأسد, DMG Asmāʾ al-Asad), geborene Asma Fawwaz al-Achras / أسماء فواز الأخرس / Asmāʾ Fauwāz al-Aḫras (* 11. August 1975 in London), ist eine in Großbritannien aufgewachsene syrische Finanzanalystin und seit 2000 als Ehefrau von Baschar al-Assad die First Lady Syriens.

Asma al-Assad (2003)

Werdegang Bearbeiten

Asma al-Assads Vater Fawwaz Achras, ein in London lebender und praktizierender Kardiologe, stammt ursprünglich aus einer einflussreichen sunnitischen Familie aus dem syrischen Homs. Sie wuchs in London im Stadtteil West Acton auf und besuchte dort trotz ihrer muslimischen Herkunft eine Bekenntnisschule der Church of England und wechselte später auf eine bekenntnisunabhängige Schule, an der sie ihren Spitznamen „Emma“ erhielt. Nach ihrem Abschluss studierte sie am King’s College London Informatik.[1]

Nach ihrem Studium arbeitete al-Assad als Finanzanalystin für die Deutsche Bank und JPMorgan Chase & Co.[1]

Ehefrau von Baschar al-Assad Bearbeiten

Vermutlich lernte al-Assad ihren späteren Ehemann Baschar al-Assad während dessen Studienaufenthalts in London in den frühen 1990er Jahren kennen. Bekannt ist nur, dass die beiden auch nach Baschars Rückkehr nach Syrien 1994 in Kontakt blieben. Die Hochzeit im Dezember 2000, kurz nach Baschars Regierungsantritt, fand für Außenstehende überraschend statt. Aus der Ehe gingen bislang drei Kinder hervor.[2]

Asma al-Assad spielt im Gegensatz zu ihrer Vorgängerin als First Lady, Anisa Machluf, eine öffentlich sichtbarere Rolle, was bereits zu Konflikten mit ihrer Schwägerin Buschra al-Assad geführt hat.[3]

Im April 2012 appellierten die Ehefrauen des deutschen und des britischen UN-Botschafters in Form eines eindrücklichen Internet-Videos an al-Assad, sich für ein Ende des Blutvergießens im Bürgerkrieg in Syrien einzusetzen.[4][5]

In ihrem ersten TV-Interview nach Ausbruch des Syrischen Bürgerkrieges gab sie an, mehrmals Angebote erhalten zu haben, das Land mit ihren Kindern verlassen zu können. Die Angebote stammten jedoch nicht von Syrern. Darüber hinaus erhob sie Vorwürfe gegenüber dem Westen, der die schwere humanitäre Lage durch Sanktionen erst möglich gemacht habe und damit Schuld an den wirtschaftlichen Folgen trage, die überwiegend das syrische Volk treffen.[6] Ihr Auslands-Vermögen wurde im Rahmen der Sanktionen gegen die syrische Regierung eingefroren.

Asma al-Assad ist weiterhin Britische Staatsbürgerin.[7]

Im August 2018 wurde bekannt, dass al-Assad an Brustkrebs erkrankt sei.[8] Sie gab 2019 an, wieder genesen zu sein.[9]

Literatur Bearbeiten

  • Mohamed Amjahid: Ein Leben für den Diktator. In: Zeit Magazin N° 20, 9. Mai 2018, S. 14–23. (Zitat Seite 21: „Einem PR-Berater sagte sie, ihr Mann könne nicht mit Menschen umgehen, daher übernehme sie die weiche Seite der Macht.“)

Weblinks Bearbeiten

Commons: Asma al-Assad – Sammlung von Bildern

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. a b The road to Damascus (all the way from Acton). In: BBC News. 31. Oktober 2001, abgerufen am 27. Juli 2011.
  2. Shmuel Bar: Bashar's Syria: The Regime and its Strategic Worldview In: Comparative Strategy, 25, 2006, Special Issue, S. 380
  3. Mohamad Daoud: Dossier: Bushra Assad. In: Mideast Monitor. Oktober 2006, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 21. Juli 2011; abgerufen am 27. Juli 2011.
  4. Sebastian Fischer: „Liebe Asma, stoppe Deinen Mann.“ In: Spiegel Online, 17. April 2012.
  5. International Letter & Petition to Asma al-Assad. In: YouTube, 16. April 2012 (Video, englisch)
  6. Syrische First Lady preist Assad und verteufelt den Westen | STERN.de. In: stern.de. 19. Oktober 2016 (stern.de [abgerufen am 25. November 2016]).
  7. NICOLAS PELHAM: Banker, princess, warlord: the many lives of Asma Assad. In: The Economist. The Economist, 10. März 2021, abgerufen am 11. März 2021 (englisch).
  8. Frau des syrischen Präsidenten Assad an Brustkrebs erkrankt, DIE WELT vom 9. August 2018
  9. Raniah Salloum, Erst der Kampf gegen den Krebs, dann der Krieg, Spiegel.de vom 7. August 2019