Abschnittskontrolle

System zur Überwachung von Tempolimits im Straßenverkehr

Der Begriff Abschnittskontrolle bezeichnet ein System zur Geschwindigkeitsüberwachung und zur Verhütung der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr (Einhaltung eines Tempolimits), bei dem Verwaltungsbehörden und die Polizei offen Bildaufzeichnungen anfertigen. Im Deutschen wird auch der Scheinanglizismus Section-Control verwendet. In Großbritannien heißt dieses Verfahren amtlich SPECS, Abk. für Speed Check Services, im Alltagsgebrauch average speed check (Messung der Durchschnittsgeschwindigkeit) genannt.

Abschnittskontrollstrecke in Polen

Die Kontrolle geschieht mit Hilfe von zwei Überkopfkontrollpunkten, die mit Kameras ausgestattet sind. Das Fahrzeug wird sowohl beim ersten wie auch beim zweiten Kontrollpunkt fotografiert. Die Identifizierung der Fahrzeuge erfolgt anhand des Kfz-Kennzeichens mittels automatischer Nummernschilderkennung. Aus dem Zeitabstand zwischen den beiden Kontrollpunkten wird die Durchschnittsgeschwindigkeit ermittelt. Liegt diese über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit, erfolgt eine automatische Weiterleitung der ermittelten Daten an die Straßenverkehrsbehörde.

Da alle Fahrstreifen inklusive des Pannenstreifens überwacht werden, sind Streifenwechsel irrelevant. Das System unterscheidet zwischen PKW, LKW und PKW mit Anhänger und kann somit unterschiedliche erlaubte Höchstgeschwindigkeiten berücksichtigen.

Deutschland Bearbeiten

Die automatische Kennzeichenerfassung ohne Wissen der betroffenen Person ist seit dem 1. Juli 2021 gem. § 163g StPO für Zwecke der Strafverfolgung zulässig, „wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Straftat von erheblicher Bedeutung begangen worden ist, und die Annahme gerechtfertigt ist, dass diese Maßnahme zur Ermittlung der Identität oder des Aufenthaltsorts des Beschuldigten führen kann.“ Damit wurden spezialgesetzliche Ermittlungsbefugnisse zur automatischen Kennzeichenerfassung im öffentlichen Verkehrsraum insbesondere zu Fahndungszwecken in das Gesetz eingefügt.[1]

Für gesetzliche Regelungen zur offenen polizeilichen gefahrenabwehrenden Überwachung des Straßenverkehrs mit dem Ziel, die Sicherheit im Straßenverkehr durch rechtzeitige Verhinderung von Geschwindigkeitsverstößen entsprechend zu erweitern, sind gem. Art. 70 GG die einzelnen Bundesländer zuständig. Verschiedene Länder haben entsprechende Ermächtigungsgrundlagen geschaffen.

Freistaat Bayern Bearbeiten

In Bayern wurde die Polizei im Polizeiaufgabengesetz (PAG) dazu ermächtigt, im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung automatisierte Kennzeichenkontrollen durchzuführen.[2] Vorwiegender Einsatzzweck war nach Angaben der Bayerischen Staatsregierung die Schleierfahndung. Eine im Dezember 2018 dagegen erhobene Verfassungsbeschwerde war teilweise begründet.[3] Der Beschwerdeführer war in seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verletzt. Die von ihm mittelbar angegriffenen Vorschriften des PAG griffen in sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein und genügten den verfassungsrechtlichen Anforderungen zum Teil nicht. Die entsprechenden Vorschriften mussten zum 1. Januar 2020 neu geregelt werden.[4]

Eine Anpassung auf Grundlage der Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung vom 18. Dezember 2018 erfolgte in Art. 13 Abs. 1 Nr. 4 PAG.[5] Danach kann die Polizei die Identität einer Person an einer polizeilichen Kontrollstelle feststellen, die zum Zwecke spezifischer polizeilicher Ermittlungsstrategien der Gefahrenabwehr eingerichtet worden ist.

Niedersachsen Bearbeiten

Am 19. Dezember 2018 wurde in Niedersachsen eine Pilotanlage für Geschwindigkeitsüberwachungen durch Abschnittskontrollen (sogenannte „Section Control“) auf der B6 zwischen Gleidingen und Laatzen in Betrieb genommen. Als Ermächtigungsgrundlage für die Maßnahme der Geschwindigkeitsmessung im Rahmen der Verkehrsüberwachung diente die polizeiliche Generalermächtigung gemäß § 11 Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG).[6]

Ein Bürger reichte nach der Inbetriebnahme der Anlage Klage vor dem Verwaltungsgericht Hannover ein, der das Gericht mit Urteil vom 12. März 2019 stattgab.[7] Noch am gleichen Tag wurde die Anlage außer Betrieb genommen.[8]

Im Mai 2019 trat das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) in Kraft. Dieses Gesetz verfügt mit § 32 Abs. 6 NPOG über eine spezifische Rechtsgrundlage für die Abschnittskontrolle.[9] Diese spezifische Rechtsgrundlage für den dauerhaften Betrieb der Abschnittskontrolle wurde im weiteren Verlauf vom Niedersächsischen OVG betätigt.[10]

Die niedersächsische Landesregierung kündigte daraufhin die Aktivierung der Anlage für den Folgetag an. Damit eine umfängliche und wissenschaftliche Beurteilung der Wirkung dieser Pilotanlage auf die Verkehrssicherheit möglich ist, soll sie möglichst für zwölf Monate ununterbrochen in Betrieb bleiben.[11]

Insgesamt wurden in der Testphase von November 2019 bis Ende November 2020 mehr als 1750 Geschwindigkeitsüberschreitungen geahndet, rund 85 Prozent davon mit Bußgeldern für maximal 20 km/h Überschreitung.[12] Seit Januar 2021 befindet sich die Anlage im Regelbetrieb.[13]

Die Abschnittskontrollanlage auf der B6 ist seit Ende 2023 abgeschaltet und ein Abbau der Anlage ist geplant. Der Betreiber Jenoptik, von dem die Anlage gemietet war, gab dies im Januar 2024 bekannt. Als Grund wurde angegeben, die geforderte Verschlüsselung der Daten sei mit der vorhandenen Anlage nicht möglich und ein Update der Anlage sei nicht geplant.[14]

Die Polizei Niedersachsen hatte bereits bis zum Dezember 2020 eine Gesamtsumme von rund 505.000 Euro aufgebracht. Darin waren mehr als 320.000 Euro für Mietkosten enthalten.[6]

Hessen und Schleswig-Holstein Bearbeiten

Mit Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur automatisierten Kennzeichenerfassung vom 11. März 2008 waren die polizeirechtlichen Vorschriften in Hessen und Schleswig-Holstein, die zur automatisierten Erfassung der amtlichen Kennzeichen von Kraftfahrzeugen ermächtigen, für mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig erklärt worden. Die automatisierte, anlasslose und auch verdeckt zulässige Kennzeichenerfassung gem. § 14 Abs. 5 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) und § 184 Abs. 5 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz LVwG) griff in den Schutzbereich des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung ein, weil die Kennzeichen nicht unverzüglich mit dem Fahndungsbestand abgeglichen und ohne weitere Auswertung sofort wieder gelöscht worden waren.[15]

Seit einer Änderung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung zum 11. Juli 2023[16] erlaubt § 14b HSOG den Ordnungsbehörden und der Polizei, im öffentlichen Verkehrsraum zur Verhütung der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von Kraftfahrzeugen Bildaufzeichnungen offen anzufertigen und damit auf einer festgelegten Wegstrecke die Durchschnittsgeschwindigkeit eines Kraftfahrzeugs zu ermitteln.[17] Diese Vorschrift entspricht § 32 Abs. 6 NPOG.[18]

Gem. § 184 Abs. 2 Satz 2 LVwG ist in Schleswig-Holstein der offene Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen oder Bildaufzeichnungen insbesondere in und an allgemein zugänglichen Flächen und Räumen, die Kriminalitäts- oder Gefahrenschwerpunkte sind, zulässig, soweit Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Schäden für Leib, Leben oder Freiheit oder gleichgewichtige Schäden für andere Rechtsgüter zu erwarten sind.

Brandenburg Bearbeiten

Nach der Rechtsprechung des LG Frankfurt (Oder) bedarf es zur Durchführung der automatischen Kennzeichenerfassung im Aufzeichnungsmodus repressiv wie präventiv eines formellen Gesetzes.[19]

Ein Gesetzentwurf für ein neues Polizeigesetz sieht in § 31 Abs. 3 BbgPolG-E eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage für den Einsatz der Abschnittskontrolle zur Verkehrsüberwachung vor (sog. „Section Control“).[20]

§ 36a BbgPolG erlaubt die anlassbezogene automatische Kennzeichenfahndung im sog. Aufzeichnungsmodus zur Abwehr von Gefahren für hochwertige Rechtsgüter durch noch laufende Straftatenserien wie beispielsweise im Autotransporter-Fall.[20]

Sachsen-Anhalt Bearbeiten

§ 16a des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) erlaubt die Datenerhebung durch abschnittsbezogene Geschwindigkeitskontrolle. Die Polizei kann im öffentlichen Verkehrsraum zur Verhütung der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Kraftfahrzeugkennzeichen, das Kraftfahrzeug und seine Fahrtrichtung sowie Zeit und Ort, nicht jedoch von den Insassen Bildaufzeichnungen anfertigen und damit auf einer festgelegten Wegstrecke die Durchschnittsgeschwindigkeit eines Kraftfahrzeugs ermitteln (abschnittsbezogene Geschwindigkeitskontrolle). Bei Kraftfahrzeugen, bei denen nach Feststellung der Durchschnittsgeschwindigkeit keine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vorliegt, sind die erhobenen Daten sofort automatisch zu löschen.

Österreich Bearbeiten

Geschichte Bearbeiten

 
Das Hinweisschild am Anfang einer Abschnittskontrollstrecke

Seit dem 1. September 2003 ist ein solches System auf der österreichischen Donauuferautobahn (A 22) in Wien im Einsatz. Im Februar 2005 meldete der Kurier, dass sich die Abschnittskontrollen in diesem Bereich durch die Strafen bereits selbst finanziert haben. 2012 sah der Betreiber der Abschnittskontrollen, die ASFINAG, den Erfolg dadurch bestätigt, dass seit dem Installieren der Anlage die Zahl der Unfälle und Unfallverletzten um 50 bzw. 60 Prozent abgenommen hat, sowie kein tödlicher Unfall mehr in diesem Bereich geschehen ist.[21]

Auf dem Streckenabschnitt am Wechselabschnitt der Südautobahn (A2) gilt bei Regen und Schnee in Richtung Wien eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h und die dort installierte Anlage kann auch die Wetterverhältnisse überwachen sowie selbsttätig darauf reagieren.

Im Februar 2005 wurde auf der Westautobahn (A1) zwischen Haid und Sattledt in einem 18 km langen Baustellenabschnitt erstmals temporär eine mobile Abschnittskontrolle installiert, die seitdem bei anderen Baustellen eingesetzt wird.

Am 10. Oktober 2011 wurde am Plabutschtunnel bei Graz an der Pyhrn Autobahn A9 eine Abschnittskontrolle installiert, bei der mithilfe von Frontfotos auch ausländische Kraftfahrer erfasst werden.[22]

Seit Ende Juni 2012 wird erstmals auf einer Landesstraße die Section Control eingesetzt, und zwar im Bereich des Gföhler Bergs der Kremser Straße (B 37).[23][24]

 
Section-Control auf der B 37 bei Gföhl

Probleme Bearbeiten

Anfangs gab es noch rechtliche Probleme bei den Anzeigen zwischen ASFINAG und Polizei, da die genauen Zeitpunkte der angeordneten Tempoänderung nicht genau dokumentiert waren und es deshalb zu Einsprüchen kam. Diese wurden aber nach Klärung zugestellt und waren damit rechtswirksam.

Verwirrung herrschte anfangs auch bei vielen Autofahrern, weil sie die Mautportale der LKW-Maut für Messstellen der Abschnittskontrolle hielten.

VfGH-Erkenntnis Bearbeiten

Nach einer Beschwerde eines Wiener Bürgers wegen Bedenken aus Datenschutzgründen beim Verfassungsgerichtshof stellte das Höchstgericht am 15. Juni 2007 in einem Erkenntnis die Unzulässigkeit der bis dato durchgeführten Überwachung aufgrund § 100 Abs. 5b StVO 1960 idF BGBl I 80/2002 fest. Der Verfassungsgerichtshof wertete die elektronische Geschwindigkeitsmessung auch jener Autofahrer, die nicht zu schnell unterwegs sind, als rechtswidrig, da es dafür keine ausreichende Grundlage durch Verordnungen oder Gesetze gibt.[25][26] Diese wurden aber inzwischen durch entsprechende Verordnungen neu geregelt, die Abschnittskontrollen auf bestimmten Messstrecken der A 22 (Donauufer Autobahn) und der Süd Autobahn (A 2) wieder eingesetzt.[27]

Standorte Bearbeiten

Land Straße Bezeichnung Abschnitt Geschwindigkeit Fahrt-

richtung

Verordnung Anmerkung
Niederösterreich A 2 Süd Autobahn Wechselabschnitt 2015 km 73,0 – 67,0 Wien BGBl. II Nr. 307/2015
Kärnten A 2 Süd Autobahn Ehrentalerbergtunnel 2013 km 317,1 – 320,6 100 km/h beide BGBl. II Nr. 339/2013
Oberösterreich A 7 Mühlkreis Autobahn Hummelhof 2014 km 4,5 – 7,0 60–80 km/h beide BGBl. II Nr. 287/2014 inklusive Rampen der Anschlussstellen
Steiermark A 9 Pyhrn Autobahn Plabutschtunnel km 174,6 – 184,9 100 km/h beide BGBl. II Nr. 321/2011
Wien A 22 Donauufer Autobahn Kaisermühlentunnel km 1,4 – 3,7 80 km/h beide BGBl. II Nr. 168/2007
Salzburg B 311 Pinzgauer Straße Schönbergtunnel km 12,3 – 15,2 80 km/h beide
Salzburg B 311 Pinzgauer Straße Schmittentunnel km 44,5 – 49,7 80 km/h beide
Niederösterreich B 37 Kremser Straße Gföhler Berg km 13,0 – 17,5 100 km/h beide erste Anlage auf einer Landesstraße
Tirol / Vorarlberg S 16 Arlberg Schnellstraße Arlbergtunnel km 23,8 – 34,1 80 km/h beide Wurde aufgrund von gefährlichen Überholmanövern eingeführt.

Des Weiteren sind bei Baustellen auf Autobahnen und Schnellstraßen 14 mobile Anlagen im Einsatz.[28]

Schweiz Bearbeiten

In der Schweiz wurde die erste Abschnittkontrolle im Januar 2011 nach einer 3-monatigen Testphase auf der A2 im Arisdorftunnel auf einer rund 1,5 Kilometer langen Strecke im Kanton Basel-Landschaft in Betrieb genommen.[29]

Weitere europäische Länder Bearbeiten

Großbritannien Bearbeiten

In Großbritannien werden viele Geschwindigkeitsmessungen auch über eine Abschnittskontrolle, dort SPECS genannt, bewerkstelligt. Im Gegensatz zu anderen Ländern wird allerdings auf die Geschwindigkeitsmessung durch normale Straßenbeschilderung hingewiesen.

Die SPECS-Kameras sind fast alle bekannt, werden auch auf offiziellen Webseiten genannt und auf Karten genau aufgezeigt. Meistens stehen die Kameras in der Mitte der Straße auf Verkehrsinseln und werden von einem blau lackierten Mast über den jeweiligen Fahrspuren gehalten. Die Kameras selbst sind gelb lackiert und haben rechts und links Infrarotemitter. Nur sehr selten sind die Kameras nicht gelb lackiert.[30][31]

Italien Bearbeiten

Das in Italien verwendete System wird „Safety Tutor“ oder kurz „Tutor“ genannt und ist in seiner Funktion dem österreichischen System sehr ähnlich. Hinweisschilder kennzeichnen die überwachten Abschnitte.[32]

Niederlande Bearbeiten

Auch in den Niederlanden wird eine Art Abschnittskontrolle betrieben, die Trajectcontrole (Streckenkontrolle). Sie fotografiert jedes Fahrzeug mit einem Infrarotblitz von hinten. Angebracht sind die Fotoeinheiten auf der Rückseite beleuchteter Tempolimitanzeigen.

Trajectcontroles stehen auf der A12 bei Arnheim (zwischen Velperbroek und Kreuz Waterberg, beide Richtungen, 100 km/h), auf der A12 bei Utrecht (beide Richtungen, 100 km/h, Nebenfahrbahnen 80 km/h), auf der A12 Utrecht Richtung Den Haag (120 km/h, nur in Richtung Den Haag/Rotterdam), auf der A4 zwischen Hoofddorp und Nieuw Vennep (130 km/h zwischen 19 und 6 Uhr, 100 km/h zwischen 6 und 19 Uhr), auf der A4 in beiden Richtungen zwischen Zoeterwoude und Leidschendam (130 km/h zwischen 19 und 6 Uhr, 100 km/h zwischen 6 und 19 Uhr) und der A10 West bei Ring Amsterdam (100 km/h), auf der A20 Rotterdam zwischen Terbregseplein und Kleinpolderplein (80–100 km/h), auf der N919 bei Veenhuizen (80 km/h) und auf der Zeelandbrug (80 km/h).[33]

Polen Bearbeiten

In Polen befinden sich insgesamt 30 Abschnittskontrollen auf Autobahnen oder anderen Straßen. Das System kommt auch im innerstädtischen Verkehr zum Einsatz, wo es Blitzer ersetzen soll.

Dazu wurde im Juni 2011 eine Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Straßenverkehr im Ministerium für Infrastruktur vorgestellt und am 1. Juli beschlossen. Die Verordnung erlaubt das Aufstellen zweier Überkopfkontrollpunkte, die mit Kameras ausgestattet sind und das Fahrzeug fotografieren sowie die Messung der durchschnittlichen Geschwindigkeit. Die Lokalisierung dieser Kontrollpunkte soll durch eine vorangegangene Analyse der Sicherheit auf diesem Abschnitt beschlossen werden. Zusätzlich werden die Merkmale der Straße, das durchschnittliche Verkehrsaufkommen, Sichtverhältnisse auf der Straße und das Vorhandensein von öffentlichen Einrichtungen wie Schulen oder Gebetsstätten berücksichtigt werden. Zusätzlich wurde festgelegt, dass der zu kontrollierende Straßenabschnitt eine Länge ab 10 km innerhalb und bis zu 20 km außerhalb geschlossener Ortschaften haben muss. Fahrzeuge werden nicht automatisch registriert, wenn die Grenzwerte mit bis zu 10 km/h überschritten werden.[34][35][36][37]

Vom 22. bis zum 30. Juni wurde das System der Abschnittskontrolle erstmals auf der Autobahn A1 auf dem 16 km langen Abschnitt zwischen den Anschlussstellen Swarożyn und Pelplin getestet. Dieses Teilstück hat eine erhöhte Unfallrate vorzuweisen. Die entsprechenden Stellen mit den Überkopfkontrollpunkten wurden mit Schildern gekennzeichnet.[38] Es wurden insgesamt 28 Fahrer registriert, die mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 200 km/h gefahren waren.[39]

Weblinks Bearbeiten

Commons: Section-Control – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. vgl. BT-Drs. 19/27654 Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften, S. 136 f.
  2. Art. 33 Abs. 2 Satz 2–5, Art. 13 Abs. 1 Nr. 1–5 sowie Art. 38 Abs. 3 des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Staatlichen Polizei (Polizeiaufgabengesetz – PAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. September 1990 (BayGVBl S. 397), zuletzt geändert durch Verordnung zur Anpassung des Landesrechts an die geltende Geschäftsverteilung vom 22. Juli 2014 (BayGVBl S. 286).
  3. BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2018 – 1 BvR 142/15 (Kfz-Kennzeichenkontrollen 2) Rz. 34 ff.
  4. BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2018 – 1 BvR 142/15, LS 3.
  5. Bayerisches Staatsministerium des Innern: PAG-Novelle 2020/21. S. 2. Abgerufen am 26. Januar 2024.
  6. a b Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport, Landespolizeipräsidium (Hrsg.): Verkehrsüberwachung durch Abschnittskontrolle. Pilotprojekt in Niedersachsen. Stand 8. Dezember 2020.
  7. VG Hannover, Urteil vom 12. März 2019 – 7 A 849/19.
  8. vgl. Verfassungsmäßigkeit der niedersächsischen Abschnittskontrolle („Section Control“). Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Ausarbeitung vom 5. März 2019.
  9. § 32 NPOG – Datenerhebung durch den Einsatz technischer Mittel bei öffentlichen Veranstaltungen und im öffentlichen Raum
  10. Verkehrsüberwachung mittels „Abschnittskontrolle“ (= Section Control) auf der B 6 ist rechtmäßig. Niedersächsisches OVG, 14. November 2019.
  11. Deutschlands erstes Streckenradar bei Hannover ist doch rechtmäßig. In: Rheinische Post. 13. November 2019, abgerufen am 14. November 2019.
  12. Thomas Strünkelnberg: Streckenradar „Section Control“: Niedersachsen prüft Ausbau. In: heise.de, 10. Dezember 2020.
  13. Section Control: Neues Tempo-Messverfahren im Einsatz. In: www.adac.de. 15. Juni 2021, abgerufen am 30. September 2023.
  14. „Section Control“: Streckenradar auf B6 bei Hannover abgeschaltet. 22. Januar 2024, abgerufen am 22. Januar 2024.
  15. BVerfGE 120, 378 – Automatisierte Kennzeichenerfassung Rz. 62 ff.
  16. vgl. Gesetzentwurf zur Stärkung der Nahmobilität in Hessen. Hessischer Landtag, DRs. 20/10513, S. 8.
  17. § 14b HSOG. Abgerufen am 25. Januar 2024.
  18. Dirk Fredrich: Aktuelle Entwicklungen des hessischen Polizeirechts in den Jahren 2016 bis 2023. Die Änderungen im Jahr 2023 Teil II C. Boorberg, 8. Dezember 2023.
  19. LG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 22. Juli 2022 – 22 Os 40/19
  20. a b Markus Reuter, Andre Meister: Neues Polizeigesetz: Brandenburger CDU will Einsatz von Kennzeichenscannern massiv ausweiten. netzpolitik.org, 18. Februar 2023.
  21. Zehn Jahre Section Control: Kein tödlicher Unfall. presse.com, 24. Mai 2012.
  22. Plabutschtunnel: Bei 103 km/h schlägt die Section Control an. In: Kleine Zeitung. 7. Oktober 2011, archiviert vom Original am 5. November 2011; abgerufen am 21. Januar 2019.
  23. Tempobremse: „Section Control bringt Sicherheit“ (Memento vom 2. Juni 2012 im Internet Archive). Kurier, 31. Mai 2012.
  24. Section Control „Gföhler Berg“ geht in Betrieb. OTS, 28. Juni 2012.
  25. Unverzügliches Aus für Section-Control.@1@2Vorlage:Toter Link/wien.orf.at (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Juni 2023. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. orf.at, 15. Juni 2007.
  26. G 147,148/06. (PDF; 51 kB) Abgerufen am 4. Juli 2010.
  27. Section Control Messstreckenverordnungen. Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, abgerufen am 26. Januar 2024.
  28. Section Control Anlagen. Abgerufen am 20. März 2018 (deutsch).
  29. Bericht von 20-Minuten-Online
  30. SPECS speed cameras explained, UK SPECS traffic cameras. Speedcamerasuk.com, abgerufen am 4. Juli 2010 (englisch).
  31. SPECS speed cameras locations around Great Britain. Speedcamerasuk.com, abgerufen am 4. Juli 2010 (englisch).
  32. Il tutor. In: autostrade.it (italienisch; mit Auflistung aller überwachten Streckenabschnitte), abgerufen am 24. Oktober 2019.
  33. dpa und lod: Drosselung der bisher 130 km/h: Niederlande beginnen mit neuem Tempolimit auf Autobahnen | svz.de. Abgerufen am 10. Dezember 2020.
  34. Odcinkowy pomiar prędkości. Lista lokalizacji, Motofakty (polnisch)
  35. Bramki pomiaru prędkości kontra polskie drogi – będzie jak zwykle. (Memento des Originals vom 3. April 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.motogen.pl (polnisch)
  36. Odcinkowy pomiar prędkości na A1. (polnisch)
  37. A1: ruszył odcinkowy pomiar prędkości. (Memento des Originals vom 6. Oktober 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.trans.info (polnisch)
  38. Pomorze: Monitoring na autostradzie A1. (polnisch)
  39. Odcinkowy pomiar prędkości na A1 działał tydzień. (polnisch)